Anlage-Vorteile
Nutzen Sie als Mitglied Ihre Anlage-Vorteile.
Als Mitglied haben Sie die Wahl zwischen zwei Spar- und Anlagevarianten. Beide sind gleichzeitig eine Investition in das Wachstum der Genossenschaft. Als Gegenleistung erhalten Sie einen erstklassigen Zinssatz. Sie tun somit doppelt Gutes: sich selbst und Ihrer Wohngenossenschaft "Neuer Weg" eG.
Auf dieser Seite finden Sie dazu die Vorteile-Übersicht als Download, das Formular der Beitrittserklärung zur Zeichnung weiterer Anteile und den Kaufantrag Inhaberschuldverschreibung (IHS)mit umseitiger Erläuterung zum Erwerb.
Zusätzliche Anteile
Erklärung
- weitere Anteile, d. h. Geschäftsguthaben zu je 255,65 Euro zeichnen und damit das Eigenkapital stärken (max. 100 Anteile je Mitglied)
Voraussetzungen
- für Mitglieder der Wohngenossenschaft „Neuer Weg“ eG
- nach vollständiger Zahlung der Pflichtanteile und
- Zustimmung durch den Vorstand
Zinshöhe und Zinsbindung
- Höhe legen Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam fest
- mindestens 2 % p.a., laut Satzung §17(7)
Laufzeit / Kündigung
- keine vorgegebene Laufzeit
- (Teil-)Kündigung muss schriftlich bis zum 30.9. eingehen, um zum 31.12. wirksam zu werden
Auszahlung
- Zinszahlungen erfolgen auf Anteile, die zu Beginn des Geschäftsjahres (1. Januar) eingezahlt sind, für das der Jahresabschluss aufgestellt wurde.
- Zinsen und Auseinandersetzungsguthaben werden satzungsgemäß im Folgejahr nach Feststellung der Bilanz für das abgeschlossene Geschäftsjahr bis zum 30.06. ausgezahlt.
Inhaberschuldverschreibung
Erklärung
- IHS ist eine Anleihe in Form eines Inhaberpapieres (Urkunde)
- für einen vorgegebenen Zeitraum
Voraussetzungen
- nur für bei der Wohngenossenschaft „Neuer Weg“ eG wohnende Mitglieder
- nach vollständiger Zahlung der Pflichtanteile
Zinshöhe und Zinsbindung
- Höhe legen Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam fest
- Zinshöhe gestaffelt nach Laufzeit (siehe Tabelle unten)
- während der Laufzeit stabil
Laufzeit / Kündigung
- variabel wählbar zwischen 2, 3 oder 5 Jahren
- keine Kündigung nötig
Auszahlung
- Nach Rückgabe der Urkunde bei Laufzeitende kann das Guthaben ausgezahlt oder erneut angelegt werden.
- Auch eine Übertragung an eine andere Person (z. B. Enkel, Kinder, Partner, etc.) ist durch Weitergabe der Urkunde möglich.
Aktueller Zinssatz der Inhaberschuldverschreibung ab dem 1.4.2020
Anlagebetrag pro wohnendem Mitglied ab 1.000 € bis max. 15.000 €
Laufzeit 2 Jahre: 0,50 %
Laufzeit 3 Jahre: 0,75 %
Laufzeit 5 Jahre: 1,25 %